Hotellerie-Policen

Haftpflichtversicherung

Als Hotelier haben Sie eine gesetzliche Haftungspflicht bei Verlust oder Beschädigung von Gasteigentum. Unsere Betriebshaftpflicht entlastet – und leistet bei Personen, Sach- und Vermögensschäden an Dritten.

Sie haften – wir entlasten

Hoteliers haben viele Pflichten, wobei einige auch gesetzlich geregelt sind: Nach §701 BGB haftet der Gastwirt verschuldensunabhängig für Schäden an den eingebrachten Sachen der Gäste. Eine Betriebshaftpflicht übernimmt also Ihr gesetzliches Haftungsspektrum und leistet bei Schadensersatzansprüchen Dritter. Kurz gesagt: Betriebshaftpflicht ist Pflicht! Unsere Lösung ist dabei auf den branchenspezifischen Bedarf von Hotels ausgerichtet und berücksichtigt somit auch einen Kfz-Parkservice (Valet) oder Schäden, die im Zusammenhang mit einem Ihrer Nebengewerbe entstehen – z. B. Wellness- oder Kosmetikanwendungen.

50 Mio. € PAUSCHALDECKUNG

UMWELTSCHADEN- RISIKO

Reiseveranstalter-

SCHUTZ AUCH FÜR NEBENGEWERBE

Spezielle Haftpflichtdeckungen für die Hotelbranche

Wie alle anderen Hotel-Policen, muss auch eine Betriebshaftpflicht besondere Anforderungen erfüllen, damit wichtige branchenspezifische Risiken abgedeckt sind: In etwa eine ausreichend hohe Deckungssumme für die eingebrachten Sachen der Gäste oder eine Umweltschadenversicherung. Wichtig ist auch die Absicherung von übergreifenden Feuerschäden, wenn sich das Hotel in einem größeren Komplex befindet. Unsere Betriebshaftpflicht schützt Sie auch bei Schadenfällen in den folgenden Szenarien:

  • Verleih von Fahrrädern & E-Bikes
  • Entwendung & Beschädigung eingebrachter Sachen
  • Parkservice

Typische Leistungsbeispiele

  • KELLNER SCHÜTTET HEIßEN KAFFEE ÜBER GAST
    Es kann durchaus auch bei erfahrenem Personal vorkommen: Ein Kellner schüttet beim Frühstück brühend heißen Kaffee über einen Gast. Nicht nur die weiße Bluse ist ruiniert, die Dame hat Verbrennungen erlitten und muss schnell ins Krankenhaus gebracht werden. Eine Betriebshaftpflicht übernimmt nicht nur die Kosten für die Reinigung, sondern auch für die Behandlung sowie für etwaige Schmerzensgeldansprüche.
  • WERTSACHEN AUS SAFE ENTWENDET
    Einem wohlhabenden Gast werden Papiere, Karten und eine teure Uhr aus dem Zimmersafe gestohlen. Hier gibt es zwei verschiedene Szenarien: Liegt kein Verschulden des Gastwirts vor, haftet dieser nach §702 BGB mit maximal 3.500 Euro pro Gast. Hat ein Mitarbeiter allerdings die Zimmertür offengelassen und den Diebstahl damit ermöglicht, haftet das Hotel unbeschränkt. Um für den letzteren Fall abgesichert zu sein, sollte hier eine hohe Deckungssumme vorhanden sein.

Ihr Leitfaden für den passenden Hotelversicherungsschutz

Wie finden Hoteliers den für sich passenden Versicherungsschutz? Welche Versicherungen bieten sich überhaupt für die Hotellerie an?

Unser kostenloses WhitePaper führt Sie durch den Hotel-Versicherungsdschungel und gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für die Hotel-Branche. Verschiedene Leistungsbeispiele sorgen dabei immer wieder für einen lebensnahen Praxisbezug.

Inhalt

  • Rundum abgesichert mit der Allgefahren-Sach- & Ertragsausfallversicherung
  • Ein Muss für jeden Hotelier – die Betriebshaftpflichtversicherung
  • Cyber- & Rechtsschutzversicherung: Digitale- und juristische Risiken absichern
  • Bleiben Sie mobil – mit der passenden Kfz-Versicherung
  • Betriebsschließungs- & Baupolice: Sicherheit bei jeglichen Ausnahmezuständen des Hotels
  • LEITFADEN FÜR DIE ABSICHERUNG EINES HOTELS
  • WEITERE VERSICHERUNGSLÖSUNGEN
  • DETAILLIERTER LEISTUNGSUMFANG

Ihre Vorteile bei uns

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Risikoanalyse

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Ihrer Verträge

Aufbau Bedarfsgerechter Konzepte

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