Hoteliers haben viele Pflichten, wobei einige auch gesetzlich geregelt sind: Nach §701 BGB haftet der Gastwirt verschuldensunabhängig für Schäden an den eingebrachten Sachen der Gäste. Eine Betriebshaftpflicht übernimmt also Ihr gesetzliches Haftungsspektrum und leistet bei Schadensersatzansprüchen Dritter. Kurz gesagt: Betriebshaftpflicht ist Pflicht! Unsere Lösung ist dabei auf den branchenspezifischen Bedarf von Hotels ausgerichtet und berücksichtigt somit auch einen Kfz-Parkservice (Valet) oder Schäden, die im Zusammenhang mit einem Ihrer Nebengewerbe entstehen – z. B. Wellness- oder Kosmetikanwendungen.
Wie alle anderen Hotel-Policen, muss auch eine Betriebshaftpflicht besondere Anforderungen erfüllen, damit wichtige branchenspezifische Risiken abgedeckt sind: In etwa eine ausreichend hohe Deckungssumme für die eingebrachten Sachen der Gäste oder eine Umweltschadenversicherung. Wichtig ist auch die Absicherung von übergreifenden Feuerschäden, wenn sich das Hotel in einem größeren Komplex befindet. Unsere Betriebshaftpflicht schützt Sie auch bei Schadenfällen in den folgenden Szenarien:
Wie finden Hoteliers den für sich passenden Versicherungsschutz? Welche Versicherungen bieten sich überhaupt für die Hotellerie an?
Unser kostenloses WhitePaper führt Sie durch den Hotel-Versicherungsdschungel und gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für die Hotel-Branche. Verschiedene Leistungsbeispiele sorgen dabei immer wieder für einen lebensnahen Praxisbezug.
Ob Brand, Diebstahl oder Überschwemmung: Eine Allgefahren-Sachversicherung übernimmt hier die Kosten, die Hoteliers und ihren Gästen entstehen – und entschädigt Sie im Fall einer Betriebsunterbrechung.
Phishing, Ransomware, Datenleck: Eine Cyberversicherung sichert Ihr Hotel gegen die finanziellen Folgen von Angriffen auf Ihr IT-System ab – z. B. bei gestohlenen Kreditkartendaten von Gästen und deren Ansprüchen.
Vom kleinen Fuhrpark über Nutzfahrzeuge bis hin zur ganzen Flotte: Wir stimmen unsere Kfz-Police genau auf den Bedarf Ihres Hotels ab und sichern Ihre Mitarbeiter, Gäste und Firmenwagen passend ab.
Kommt es im Hotelbetrieb zu einem juristischen Streitfall, springt unsere Rechtsschutzversicherung ein: In etwa bei einer Steuerprüfung, bei arbeitsrechtlichen Fragen oder bei Problemen mit Dienstleistern.
Motivierte Fachkräfte dank betrieblicher Krankenversicherung (bKV) und betrieblicher Altersvorsorge (bAV) – für Hoteliers, die nicht nur bei ihren Gästen, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt punkten wollen.
Ob Neu-, Um- oder Anbau: Konstruktionsarbeiten am Hotel sind mit vielen Risiken verbunden – unsere Baukombiversicherung leistet hier z. B. bei Sachschäden, Betriebsunterbrechung oder als Planungshaftpflicht.