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Achtung Inflation: In diesen Bereichen sollten Hoteliers und Gastronomen die Versicherungssummen anpassen

Gestiegene Preise für Reparaturen, gestiegene Baupreise, gestiegene Ersatzteilpreise – die Inflation hält sich hartnäckig. Das wirkt sich vor allem auf die Sach-, Haftpflicht- & Kfz-Versicherung aus.

Die Inflation macht sich nach wie vor in jeglichen Lebensbereichen bemerkbar. Egal, ob bei Lebensmitteln, Möbeln oder beim Stromverbrauch – überall haben sich die Preise erhöht. Laut statistischem Bundesamt lag die Inflationsrate im September 2023 bei +4,5 Prozent. Das ist zwar der niedrigste Wert seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine, dennoch ist die Rate auf einem sehr hohen Niveau. Seit mittlerweile fast drei Jahren müssen wir mit der Inflation leben. Diese hat auch Auswirkungen auf die einzelnen Versicherungssparten, samt Gestaltung der Verträge und Versicherungsprämien.

In den Bereichen der Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung sollten vor allem betriebliche Versicherungsnehmer auf einige Dinge achten, um ihren Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. So sollten sich auch Hoteliers und Gastronomen unbedingt vor einer Unterversicherung bewahren, denn bei ihnen steht schnell die Existenz auf dem Spiel.

Neu- und Wiederbeschaffungswerte in der Hotel-Sachversicherung

In der Sachversicherung sind Gebäude, die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte abgesichert. In der Regel liegt hier eine Versicherungssumme zugrunde, die dem Neubauwert oder dem Wiederbeschaffungswert neuwertiger Artikel in Art und Güte entspricht. Inflationsbedingt sind die Neubauwerte und Wiederbeschaffungswerte allerdings inzwischen gestiegen. Bei gewerblichen Produkten waren es im Dezember 2022 durchschnittlich 21,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Dabei ist die Bandbreite des Zuwachses ganz erheblich und führt dazu, dass einige Produkte in einem wesentlich größeren Maße von den Steigerungen betroffen sind als andere. Aufgrund von gestiegenen Lohnkosten, Lieferengpässen und steigenden Energiekosten lagen die Baupreise für Wohn-, Büro und gewerbliche Betriebsgebäude im zweiten Quartal 2023 zwischen 8 und 9 Prozent höher im Vergleich zum Vorjahresquartal.

Das bedeutet, dass die Neubauwerte und Wiederbeschaffungskosten inzwischen wesentlich höher sind als sie in der Versicherungssumme angegeben wurden. Um eine Unterversicherung, und damit gekürzte Entschädigungskosten im Ernstfall zu vermeiden, sollten sich Hotels und Restaurants intensiv mit den zugrundeliegenden Versicherungswerten auseinandersetzen. Vielfach enthalten Versicherungsverträge automatische Anpassungsfaktoren, dennoch kann es in einzelnen Branchen immer noch zu Abweichungen kommen.

Angemessene Deckungssummen in der Hotel-Haftpflichtversicherung

Mit der Haftpflichtversicherung können sich Hotelbesitzer und Gastronomen finanziell gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern. Zum Beispiel bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigungen an eingebrachten Sachen von Gästen. Denn dafür haften sie verschuldensunabhängig. Wie bei der Sachversicherung, hat die Inflation auch hier unmittelbare Auswirkungen auf die Entschädigungssummen, z.B. bei gestiegenen Reparaturkosten. Bei Personenschäden über die Sozialversicherungsträger können sich zeitversetzt Regressansprüche ergeben. Da die Sozialversicherungsträger für die Behandlungskosten in Vorleistung treten, werden diese Kosten anschließend über einen Regress bei dem Haftpflichtversicherer geltend gemacht. Dazwischen können teilweise mehrere Monate bis Jahre liegen.

In der Haftpflichtversicherung sollte deshalb auf eine angemessene, zeitgemäße Deckungssumme geachtet werden. Zu empfehlen wäre heutzutage eine pauschale Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, wenn nicht gesetzliche Pflichtregelungen eine höhere Deckungssumme vorschreiben. In jedem Fall sollte eine Einzelprüfung auf die persönlichen individuellen Gegebenheiten erfolgen.

Gestiegene Prämien für Hotelfahrzeuge

Bei der Kfz-Versicherung hat die Inflation vor allem Auswirkungen auf die Versicherungssummen in der Teil- und Vollkasko. So sind die Kosten für die Schadenbeseitigung enorm gestiegen. Treiber sind steigende Löhne, höhere Energiekosten und teurere Ersatzteile, die zu gestiegenen Reparaturkosten führen.

Die Teilkaskoversicherung versichert bspw. Schäden an Hotel- oder Gastronomiefahrzeugen, die aufgrund von Brand, Diebstahl, Glasbruch, Zusammenstößen mit Tieren oder Elementarereignissen wie Sturm oder Hagel entstehen. Die Beseitigung eines solchen Schadens ist dementsprechend teurer als noch vor ein paar Jahren.

Ebenso in der Vollkaskoversicherung  – diese deckt neben den Gefahren in der Teilkasko zusätzlich Eigenschäden und Vandalismus an Hotel- oder Gastronomiefahrzeugen ab. Auch hier verhält sich die Höhe der Schadenbeseitigung wie in der Teilkasko. Durch die starke Auswirkung der Inflation haben sich die Versicherungsprämien im Kfz-Bereich merklich verteuert. Dies ist marktweit üblich und auch notwendig, da die Schaden-Kosten-Quote der Kfz-Versicherer größtenteils über 100 Prozent liegt.

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