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Praxistipps

Barrierefreiheit im Hotel: Wie Sie Ihren Betrieb für alle Gäste zugänglich machen​

Barrierefreiheit ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg in der Hotellerie. Sie erweitert nicht nur die Zielgruppe, sondern wird auch durch gesetzliche Vorgaben zunehmend verpflichtend. Wir geben Tipps, welche Maßnahmen Hoteliers ergreifen können und wie sie rechtlich abgesichert sind.

In einer zunehmend inklusiven Gesellschaft wird Barrierefreiheit in der Hotellerie nicht nur zur moralischen Verpflichtung, sondern auch zum wirtschaftlichen Vorteil. Ein barrierefreies Hotelangebot erweitert die Zielgruppe erheblich und verbessert das Gästeerlebnis für alle. Zudem treten ab dem 28. Juni 2025 neue gesetzliche Anforderungen in Kraft, die insbesondere die digitale Barrierefreiheit betreffen.

Warum Barrierefreiheit mehr Gäste bedeutet

Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern auch älteren Gästen, Familien mit Kindern oder Personen mit temporären Einschränkungen. Ein barrierefreies Hotel spricht somit eine breitere Zielgruppe an und kann die Auslastung erhöhen.

Rechtliche Vorgaben: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG, das den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt, verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, darunter auch Hotels, zur digitalen Barrierefreiheit. Dies betrifft insbesondere Websites, Buchungssysteme und Selbstbedienungsterminals. Konkret bedeutet das:​

  • Websites müssen den Richtlinien der WCAG 2.1 AA entsprechen.​
  • Inhalte sollten über mehrere sensorische Kanäle zugänglich sein, z. B. durch Vorlesefunktionen.
  • Texte müssen gut lesbar sein, mit ausreichender Schriftgröße und Kontrast.​
  • Es sollte eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie eine Feedback-Möglichkeit für Nutzer geben.​

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro können unter bestimmten Bedingungen von einigen Anforderungen befreit sein, müssen dies jedoch nachweisen.

Praktische Tipps zur Umsetzung

Bauliche Maßnahmen:

  • Mindestens 10 Prozent der Gastbetten sollten in barrierefreien Zimmern liegen.
  • In Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten muss mindestens 1 Prozent der Betten in vollständig rollstuhlgerechten Zimmern verfügbar sein.
  • Türschwellen sollten maximal 2 cm hoch sein, Flure mindestens 90 cm breit.
  • Aufzüge sollten eine Kabinengröße von mindestens 1,40 Meter mal 1,40 Meter haben.​

Digitale Barrierefreiheit:

1. Kompatibilität mit Screenreadern gewährleisten: Screenreader ermöglichen es sehbehinderten Gästen, Webinhalte auditiv oder mithilfe eine Braillezeile zu erfassen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Website technisch so aufgebaut ist, dass Screenreader problemlos darauf zugreifen können. Vermeiden Sie beispielsweise unnötige Tabellenlayouts oder unsichtbare Elemente, die den Lesevorgang stören könnten.

2. Verwendung von Alt-Texten für Bilder: Bilder sollten mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sein. Diese Alt-Texte werden von Screenreadern vorgelesen und ermöglichen es sehbehinderten Menschen, den Kontext von Bildern zu erfassen. Der Text sollte präzise beschreiben, was das Bild zeigt und in welchem Kontext es steht.

3. Barrierefreie Dokumente und Buchungsformulare bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass auch Dokumente (z.B. PDF-Dateien) barrierefrei sind. Diese sollten maschinenlesbar sein und navigierbare Inhalte bieten. Buchungsformulare sollten über Tastaturbedienung vollständig nutzbar sein und Felder klar beschriften.

4. Bedienbarkeit durch Tastatur sicherstellen: Nicht alle Nutzer können eine Maus verwenden. Ihre Website sollte vollständig mittels Tastatur navigierbar sein. Das bedeutet, dass alle Menüs, Buttons und Formularelemente auch per Tab-Taste und Tastatursteuerung erreichbar und bedienbar sein müssen.

5. Lesbarkeit verbessern durch ausreichende Kontraste und Schriftgröße: Achten Sie darauf, Texte in ausreichender Größe (mindestens 14 px) und mit einem starken Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund zu gestalten. Hierzu gibt es konkrete Richtlinien (WCAG 2.1 AA), die verbindlich sind und regelmäßig überprüft werden sollten.

6. Multimediale Inhalte zugänglich machen: Bieten Sie multimediale Inhalte wie Videos oder Podcasts an, sollten diese mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen werden. Dies ermöglicht Gästen mit Hörbeeinträchtigungen, Ihre Inhalte problemlos zu konsumieren.

7. Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung Laut BFSG ist eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend. Diese Erklärung sollte erläutern, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereits umgesetzt sind, welche Inhalte eventuell noch nicht barrierefrei sind und wie Gäste barrierefreie Alternativen erhalten können. Eine Feedbackmöglichkeit für Gäste ist ebenfalls Pflicht.

Versicherungsschutz: Schutz bei Barrierefreiheitsmängeln

Die Nichteinhaltung von Barrierefreiheitsstandards kann rechtliche Konsequenzen haben. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung kann Hoteliers vor möglichen Schadenersatzforderungen schützen. Zudem kann eine Baukombiversicherung sinnvoll sein, um Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit abzusichern. Als Spezialmakler Leue & Nill bieten wir maßgeschneiderte Versicherungslösungen für solche Anforderungen.​ Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.