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Versicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung – ein unbedingtes Muss für Hoteliers   

Hoteliers haften verschuldensunabhängig für Verlust, Zerstörung oder Beschädigungen an eingebrachten Sachen von Gästen. Eine Betriebshaftpflicht sorgt für den nötigen Schutz und schützt Hotels vor den finanziellen und rechtlichen Folgen.  

Im Hotelalltag können immer wieder Missgeschicke passieren, die zu kleinen oder größeren Schäden führen. Doch wer bezahlt, wenn das Auto in der Tiefgarage beim Einparken eine Schramme bekommt, Gäste ihr Hotelzimmer beschädigen oder Wertsachen aus dem Safe entwendet werden?  

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die sicherlich wichtigste Hotel-Versicherung. Denn sie bietet die notwendige Absicherung bei zahlreichen Schäden im laufenden Gastronomie- oder Hotelbetrieb, wie sie bei der Beherbergung von Gästen rundum auftreten können.  

Missgeschicke geschehen in jedem Hotelalltag  

Wie wichtig solch eine Absicherung ist, musste das Familienhotel Seeadler in Mecklenburg-Vorpommern erfahren. Das gut laufende Saisongeschäft sorgte für ausgebuchte Zimmer und ein volles Restaurant, doch in der Hektik stolperte eine Kellnerin und goss einem Gast beim Frühstück kochend heißen Kaffee über das weiße Hemd.  

Nicht nur das Hemd war ruiniert, der Gast hatte Verbrennungen erlitten und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die Betriebshaftpflicht übernahm die Kosten für die Reinigung und anschließend die Behandlung für die Schmerzensgeld-Ansprüche. Allerdings war dies nicht der einzige Zwischenfall an diesem Wochenende: Das Zimmermädchen ließ die Tür der Hochzeitssuite offen stehen und Diebe entwendeten aus dem Zimmersafe die Eheringe des Brautpaares und zudem noch weiteren Schmuck, Kreditkarten und Bargeld. Da ein Verschulden der Mitarbeiterin vorlag, haftete das Hotel uneingeschränkt.

Warum ist eine Betriebshaftpflicht so wichtig?

Für fast jedes Unternehmen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll – denn Fehler passieren überall, auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch so sorgfältig arbeiten. Hinzu kommt: Hoteliers haben viele Pflichten, die in Teilen auch gesetzlich geregelt sind: Nach §701 BGB haftet der Gastwirt Verschuldens-unabhängig für Schäden an den eingebrachten Sachen der Gäste. Auf den Punkt gebracht: Eine Betriebshaftpflicht ist Pflicht!

Was deckt die Versicherung ab?

Der Gastwirt haftet für Gegenstände, die vom Gast eingebracht wurden. Liegt ein Verschulden des Hoteliers und/oder seiner Mitarbeiter vor, ist die Haftung sogar unbeschränkt. Wenn kein Verschulden vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt. Lediglich bei höherer Gewalt ist der Gastwirt von seiner Haftung befreit. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten. 

Was ist zu beachten?

Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte den Baustein Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung beinhalten. Diese schützt vor den Ansprüchen Dritter, die aus Umweltschäden resultieren. Beispielsweise, wenn im Hotel ein Brand ausbricht, Gäste giftige Gase einatmen und deshalb medizinisch behandelt werden müssen. Oder wenn Farben und Lacke bei Sanierungsarbeiten aufs Nachbargrundstück laufen und der kontaminierte Boden ausgetauscht werden muss.  

Befindet sich das Hotel in größeren Gebäudekomplexen oder in Stadtgebieten, sollten auch übergreifende Feuerschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Die Deckungssumme sollte immer in Anlehnung des größtmöglichen Schadenfalls erfolgen, mindestens jedoch 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.  

Sie benötigen noch weitere Informationen zu den Deckungssummen und welchen Schutz Sie explizit wählen sollten? Kontaktieren Sie uns gerne. Als Spezialmakler stehen bei uns die Bedürfnisse und Besonderheiten der Hotelbranche seit über 150 Jahren im Fokus.