Betriebsunterbrechung: So schützen sich Hoteliers vor den finanziellen Folgen
Eine Betriebsunterbrechung – etwa durch einen Brand – kann für Hoteliers und Gastronomen existenzbedrohend sein. Daher ist eine Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsstörung essenziell.
Mit der Eröffnung des Familienhotels „Seeblick“ im Emsland erfüllte sich das Ehepaar Schuster einen Lebenstraum. Doch nur wenige Monate nach der Eröffnung ging die erste Etage in Flammen auf – ein Kabelbrand in der Zwischendecke von der Küche im Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss. 20 Hotelgäste und Anwohner mussten wegen des Feuers und der Löscharbeiten vorübergehend in Sicherheit gebracht werden. Der entstandene Schaden wurde auf rund 300.000 Euro geschätzt. Dazu kamen die Einnahmeausfälle, weil der Geschäftsbetrieb ruhte, die Familie Schuster noch gar nicht abschätzen konnte.
Die gute Nachricht: Zumindest wirtschaftlich halten sich die Folgen in Grenzen. Denn das Hotelier-Paar hatte eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Die Police deckt die Einnahmeausfälle ab und übernimmt die laufenden Kosten für den Zeitraum, in dem der Geschäftsbetrieb aufgrund des Feuers stillsteht.
Was passiert bei einer Betriebsunterbrechung?
Unter eine Betriebsunterbrechung (Betriebsstörung) fallen unerwartet eintretende Ereignisse, die auf den geplanten Produktionsprozess oder Geschäftsprozess einwirken und somit den vorgesehenen Arbeitsablauf behindern – oder sogar verhindern. Für die Hotellerie und Gastronomie heißt das beispielsweise: Ein Feuer bricht aus, ein kaputtes Wasserrohr überschwemmt eine gesamte Etage, ein Sturm oder Hochwasser verwüsten das Gebäude.
Die Folge: Der Betrieb muss stillgelegt und saniert werden – Gäste werden nicht mehr empfangen. Die Buchungsanzahlungen der Gäste für kommende Hotelaufenthalte müssen zurückerstattet werden.
Wie können sich Hoteliers vor einer Betriebsunterbrechung schützen?
Zu einem guten Risikomanagement gehört zwingend eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand von laufenden Kosten – dazu zählen beispielsweise auch Personalkosten, entgangene Zahlungen der Gäste, Aufwendungen für Betriebskosten, Mieten, Pachten und einiges mehr. Durch die Versicherung bleibt somit nicht nur die Liquidität des Betriebes erhalten, es wird auch sichergestellt, dass eventuelle Zinsverpflichtungen aus betrieblichen Krediten weiterhin erfüllt werden können.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung auf einen Blick:
- Versichertes Interesse und Risikosubjekt: Im Fokus steht der versicherte Betrieb. Dabei geht es nicht nur um den Substanzwert der Produktionsfaktoren, sondern vor allem um deren Nutzungspotenzial und Ertragswert für den betrieblichen Leistungsprozess. Typischerweise bezieht sich die Versicherung jedoch auf den Betrieb des Versicherungsnehmers bzw. des Hoteliers.
- Ursache und Berechnungsgrundlage: Eine Betriebsunterbrechung tritt immer dann ein, wenn ein Sachschaden auf dem Versicherungsort den Betrieb beeinträchtigt und es infolgedessen zu einer Betriebsunterbrechung kommt. Dieser Sachschaden muss durch eine versicherte Gefahr entstanden sein, wie beispielsweise Feuer. Oder durch einen Rohrbruch im Hotelzimmer, denn das kann dann nicht mehr vermietet werden, weil es umfangreich saniert werden muss.
- Entschädigung im Schadenfall: Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Kosten wie Miete, Pacht, Personalkosten, Energiekosten, Steuern, Leasing und sonstige Fixkosten während der Unterbrechung ab. Für den jeweiligen Schaden gilt ein bestimmter Haftzeitraum. Das bedeutet, dass der Versicherer für die Dauer der Haftzeit für die Betriebsunterbrechung zahlt.
Besonderheit Pandemie
In Zeiten von COVID-19 mussten viele Hotels schließen. Der Betriebsunterbrechungsversicherung muss jedoch immer ein Sachschadenereignis vorausgehen. Nur dann kann die Betriebsunterbrechungsversicherung greifen. Bei der Pandemie fehlte ein solcher Sachschaden, so dass die Betriebsunterbrechungsversicherung für die Schließungen und Ausfälle nicht zuständig ist.
Was ist beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu beachten?
Grundlage der Betriebsunterbrechungsversicherung ist der jährliche Rohertrag, der sich in der Regel aus dem Umsatz abzüglich des Wareneinsatzes ergibt. Sofern betriebsfremde Einkünfte mitversichert sein sollen, müssen diese gesondert gemeldet bzw. aufgeführt werden.
Damit der Betrieb nicht stillsteht – Absicherung vom Profi
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