So nutzen Hoteliers & Gastronomen Vorsorgeleistungen zur Mitarbeiterbindung
In Zeiten des Fachkräftemangels wird es immer wichtiger, Anreize für Mitarbeitende zu schaffen, die über den üblichen Obstkorb und die Fitnessmitgliedschaft hinausgehen – z.B. mit Vorsorgeleistungen.
Der Fachkräftemangel ist derzeit in aller Munde. Vor allem während der Corona-Pandemie sind viele Fachkräfte der Hotellerie und Gastronomie aufgrund der Unsicherheit in andere Branchen abgewandert. Umso wichtiger, dass Hoteliers und Gastronomen die Fachkräfte, die geblieben sind, langfristig an ihr Unternehmen binden oder neue Fachkräfte für ihr Unternehmen begeistern.
Erfolgsfaktor motivierte Mitarbeitende
Zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben mittlerweile üblichen Benefits wie z.B. Obstkisten, Mobiltelefonen oder Tankkarten, stehen nun vor allem Vorsorgeleistungen im Fokus. Dazu zählen die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die betriebliche Krankenversicherung (bKV), die betriebliche Gruppenunfallversicherung (bUV) sowie die betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung (bBU) und das Lebensarbeitszeitkonto.
Steuern sparen mit der bAV
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Beschäftigte durch die Umwandlung von Teilen ihres Bruttogehalts zusätzlich fürs Alter sparen. Da das Rentenniveau immer weiter sinkt, ist dies eine sinnvolle Maßnahme, um die gesetzliche Rente etwas aufzustocken. Bei der Entgeltumwandlung sparen die Mitarbeitenden Steuer- und Sozialabgaben durch die Reduzierung des Bruttogehalts. Außerdem erhalten sie vom Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, sobald dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Vor- und Nachteile einer entsprechenden Investition gilt es abzuwägen und eine persönliche Entscheidung zu treffen.
Schutz zu jeder Tages- und Nachtzeit mit der bUV
Die betriebliche Gruppenunfallversicherung bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitenden einen umfassenden Unfallschutz. Dabei werden alle Personen über einen Vertrag versichert. Das Beste daran: Die bUV schützt jederzeit, also sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld. Ein echter Mehrwert also für alle Angestellten.
Nicht für jeden von Vorteil: die bBU
Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung fristet bei den Angeboten durch die Arbeitgeber noch ein Schattendasein. Häufig existieren hier aber auch bereits privat abgeschlossene Vorsorgeverträge, die insbesondere im Hinblick auf Flexibilität bei erforderlichen Anpassungen und beruflichen Veränderungen mehr Vorteile bieten. Eine bBU richtet sich unter diesen Aspekten eher an Arbeitnehmer, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Alters Schwierigkeiten haben eine private Vorsorge einrichten zu können. Die bei einer bBU in der Regel bestehende „vereinfachte“ Gesundheitsprüfung ermöglicht es auch diesem Personenkreis in den Genuss einer geeigneten Absicherung zu kommen. Vorteil für alle: Wie bei der betrieblichen Altersvorsorge auch, wird der Beitrag zur bBU vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch Steuern und Sozialabgaben gespart werden. Zudem muss auch hier der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten.
Flexible Auszeiten mit dem Lebensarbeitszeitkonto
Mit einem Lebensarbeitszeitkonto (oder auch Zeitwertkonto) können Mitarbeitende Arbeitszeiten ansparen und für längere Freistellungen nutzen. Dazu zählen z.B. ein vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand, Elternzeit oder auch Sabbaticals. Die geleistete Arbeitszeit wird in einem besonderen Wertguthaben angespart und zu einem späteren Zeitpunkt, während einer kurz-, mittel- oder langfristigen Abwesenheit, eingesetzt. Während der Freistellungsphase bleibt das Arbeitsverhältnis weiter bestehen und der Angestellte wird aus dem Wertguthaben bezahlt.
Gesunde und zufriedene Angestellte mit der bKV
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und schließt Versorgungslücken. Arbeitgeber können die Kosten für die bKV als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Mitarbeitende profitieren von einem verbesserten Gesundheitsschutz und können beispielsweise den Status als „Privatpatient“ nutzen oder von geringeren Eigenanteilen bei der Gesundheitsvorsorge profitieren. Die bKV sorgt nicht nur für eine gesündere Belegschaft, sie steigert auch die Zufriedenheit und gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität. Im besten Fall ist die bKV flexibel und kann individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden. Denn: Kann sich jeder Mitarbeitende seine Gesundheitsleistungen individuell zusammenstellen, fühlt dieser sich gleich doppelt wertgeschätzt.
Individuelle Schutzkonzepte
Als Spezialmakler LEUE & NILL wissen wir bestens um die Bedürfnisse und Besonderheiten der Hotellerie und Gastronomie Bescheid. Unsere Versicherungslösungen sind speziell auf diese Branche zugeschnitten und individualisierbar. So bieten wir auch im Rahmen der bKV ein Konzept, das flexibel und leistungsstark ist. Ihre Mitarbeitenden erhalten jährlich ein vereinbartes Gesundheitsbudget, mit dem sie sich ihre Gesundheitsleistungen frei aussuchen können. Damit werden Sie, als Hotelier oder Gastronom, jedem in Ihrer Belegschaft gerecht – egal, ob Mann oder Frau, jung oder alt. Zu den wählbaren Leistungen zählen bspw. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Zahnbehandlungen, Behandlungen durch Heilpraktiker, Zahnersatzleistungen in Form von Brücken, Kronen und Implantaten oder auch ein Gesundheitstelefon und Sprechstunden per Videotelefonie, die auch für Familienangehörige kostenfrei sind.
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